Zum Inhalt

Strom

Veröffentlichungen

Ersatzversorgung


Nach § 38 EnWG befinden sich Letztverbraucher, welche Energie (Strom und/oder Gas) beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in Ersatzversorgung.

Die Ersatzversorgung wird vom aktuellen Grundversorger des Netzgebietes der GeraNetz GmbH durchgeführt. Das Energieversorgungsunternehmen, welches derzeit Grundversorger im Netzgebiet der GeraNetz GmbH ist, ist hier ersichtlich.

Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgungsbelieferung sind auf der Internetseite des Grundversorgers zu finden.

Für Letztverbraucher mit einem Stromanschluss an das öffentliche Netz in höheren Spannungsebenen (Mittelspannung, Hochspannung) gelten die Regelungen zur unterbrechungsfreien Entnahme von Elektroenergie mittels Grund- und Ersatzversorgung nicht.

Bei fehlender Zuordnung einer Abnahmestelle des Letztverbrauchers zu einem Lieferanten ist der Netzbetreiber zur umgehenden Abschaltung der jeweiligen Abnahmestelle berechtigt. Die Abschaltung durch die GeraNetz GmbH erfolgt daher, damit keine Elektroenergie ohne Zuordnung zu Lieferanten entnommen werden kann.

Push it... :)